Der Mietspiegel zeigt das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand auf. Anbieter von Wohnungen und Wohnungssuchende können sich hier informieren. Mietspiegel sind als Informationsquellen auch geeignet, Mietpreiserhöhungen, insbesondere Mietwucher im Sinne des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, vorzubeugen.