„Zu den Denkmalen zählt alles, was aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen und volkskundlichen Gründen so bedeutsam ist, dass es für die Öffentlichkeit erhalten werden muss.“ (Denkmalinformationen aus dem Land Brandenburg)
Denkmalpflege wird als Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen übernommen, der Denkmalschutz im engen Sinne ist Selbstverwaltungspflichtaufgabe und wird von den Denkmalschutzgesetzen bestimmt. (lt. Kommunalverfassung).
In Schöneiche bei Berlin sind einige bauliche Denkmale zu finden, aber auch Gedenkorte, die nicht denkmalgeschützt sind. Hier eine Auflistung:
„Stolpersteine" zur Erinnerung an die jüdischen Einwohnerinnen und Einwohner von Schöneiche
Die Gemeinde ist der Überzeugung, dass eine zukunftsorientierte, harmonische und nachhaltige Gestaltung der Ortsentwicklung durch eine aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Ortes gefördert werden kann.